Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Wieder einmal haben wir für Sie interessante rechtliche Informationen. Den vollständigen Gesetzestext können Sie hier bei uns herunterladen.

1. Bereich Telefonwerbung

  • Erhöhung der Bußgeldobergrenze von 50.000 auf 300.000 Euro,
  • Einbeziehung von Anrufen mittels automatischer Anrufmaschinen in den Bußgeldtatbestand,
  • Verträge über Gewinnspieleintragungsservices bedürfen der Textform (z.B. Brief, E-Mail, SMS).

2. Bereich Unseriöse Inkassofirmen
Dem Unwesen, nicht existierende Forderungen einzutreiben, soll das Handwerk gelegt werden: Inkassounternehmen sollen zur Angabe verpflichtet werden, wie Hauptforderung und etwaige zusätzliche Gebühren entstanden sind.

3. Bereich Abmahn-Unwesen
Private Internetnutzer, die unerlaubt Musik oder Videos ins Netz stellen oder tauschen, werden des Öfteren von Anwälten oder Abmahnvereinen mittels hoher Gebühren massenhaft abgemahnt. Künftig sollen privaten Internetnutzern bei erstmaligem Urheberrechtsverstoß max. 155,30 Euro berechnet werden können.